Alte Fakten                                     Stand vom 11.10.11     

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Das Staatliche Pensionssystem funktioniert vereinfacht erklärt:

bulletindem alle Aktiven Pensionsbeiträge einzahlen,
bulletder Staat kräftig mitfinanziert,
bulletund diese Beiträge sofort an die Pensionisten weiterbezahlt werden.
Das heißt, es wird nicht veranlagt oder investiert.
Es wird auch Umlagesystem genannt.

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Welche Probleme jetzt schon auftreten

bulletDieses System kann aber nur so lange funktionieren
bulletsolange sich die Bevölkerungsstruktur nicht gravierend ändert (spätestens im Jahr 2030 werden gleich viele Pensionisten wie "Aktive" sein!) und 
bullet was nicht so selbstverständlich ist, unser Staat kräftig mitzahlt. Immerhin sind die staatlichen Ausgaben für dieses System mit ca. 400 Millionen Euro der größte Teil des Nettodefizits.
bulletUm diese Belastung so gering wie möglich zu halten, lässt sich so mancher Finanzminister etwas einfallen. In letzter Zeit wurde schon praktiziert, die Pensionen weniger als die aktiven Gehälter bzw. weniger als die Inflation anzupassen (oder durch Einmalzahlungen werden die  Auswirkungen auf folgende Anpassungen vermieden!!!!)
2002: 0,5% Erhöhung + Wertausgleich von 1,5% einmalig (auf 14 Teilbeträgen) bis zu einer Gesamtpensionshöhe von 1900.- Euro

Bei 1% weniger anpassen erspart sich der Staat 180 Millionen Euro im 1. Jahr aber auf die durchschnittliche Dauer der Pensionen 1,64 Milliarden Euro!!!
bulletDas bedeutet aber auch, dass nicht nur die Höhe der Erstpension wichtig sein wird, sondern auch was aus der Kaufkraft der Pension wird. Wenn zum Beispiel regelmäßig um 2% weniger angepasst wird, verringert sich die Kaufkraft der Pension dramatisch. 
bullet Nach 5 Jahren ist sie nur noch 90,6% der Erstpension wert, 
bullet nach 10 Jahren noch 82,8%, 
bullet nach 15 Jahren nur noch 74,5% und
bullet nach 20 Jahren ist nur mehr 67,6% der Kaufkraft über!!!

 

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Ländervergleiche in Zeiten der EU

Bemessungszeitraum für die Pension (derzeit)

Griechenland 5 Jahre
Spanien 8 Jahre
Finnland 10 Jahre
Portugal 10 Jahre
Österreich 15/18 Jahre - schrittweise auf 40 Jahre
Norwegen 20 Jahre
Frankreich 25 Jahre
Belgien Lebensdurchschnitt
Deutschland Lebensdurchschnitt
Großbritannien Lebensdurchschnitt
Italien Lebensdurchschnitt
Luxemburg Lebensdurchschnitt
Schweden Lebensdurchschnitt
Schweiz Lebensdurchschnitt

Quelle: Europäisches Zentrum für Wohlfahrtspolitik und Sozialforschung

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Pensionsalter

Österreich:
Pensionsalter Männer 65
                     Frauen 60 (noch)
Frühpensionsmalus (Abschlag für jedes Jahr vor dem gesetzlichen Pensionsalter): 4,2% 

Schweden:
Pensionsalter Männer und Frauen 66
Frühpensionsmalus pro Jahr 7,2%

bulletAbfertigung bei Übertritt in den Ruhestand ist international einzigartig
bulletÖffentliche Pensionsaufwendungen sind mit 14,8% des BIP an der Weltspitze
bulletInternational ist Österreich Schlusslicht bei der Eigenvorsorge

Es ist anzunehmen, dass in Zukunft innerhalb der EU alle Systeme angeglichen werden. Da das österreichische System das bei weitem freundlichste ist, kann man sich vorstellen in welche Richtung sich dieses gemeinsame Pensionssystem entwickeln wird.

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Höchstpension ASVG - 

erreichen nur 0,8% der ArbeitnehmerInnen!!! und in Zukunft fast unerreichbar (siehe neue Fakten)

bulletHöchstbeitragsgrundlage 3360 Euro  brutto
(verdient man über der Höchstbeitragsgrundlage, so zahlt man "nur" von diesem Betrag)
bulletHöchstbemessungsgrundlage 2956 Euro brutto
(errechnet wird die Pension aber höchstens von diesem Betrag)
bulletHöchstpension erreicht man wenn:
bulletdie besten 15 Jahre über der Höchstbeitragsgrundlage waren und
bullet40 Versicherungsjahre hat und
bulletdas gesetzliches Pensionsalter erreicht hat:

2.410.-Euro Brutto!!!

Stand 2003

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Faustformel für die Pensionsprognose

Je länger man gearbeitet hat, desto höher wird die Rente sein :

nach 25 Jahren 40,5% des Letztgehaltes
nach 30 Jahren 49,5% des Letztgehaltes
nach 35 Jahren   54%  des Letztgehaltes
nach 40 Jahren   63%  des Letztgehaltes

Die Angaben sind ungefähre Werte und beziehen sich auf das gültige Pensionssystem. Diesen Einkommensverlust nennt man auch Pensionslücke. Wie sich in Zukunft das System ändern wird, kann jeder selbst prognostizieren.

Wenn Sie diese Zukunftsvisionen nicht tatenlos akzeptieren wollen, nehmen Sie zu Ihrem - Berater Kontakt auf und erarbeiten gemeinsam eine für Sie optimale Lösung für Ihre Zukunft. Erstinformation auch unter Problemlösung bzw. auch bei der neuen staatlich geförderten Vorsorge (ÖBV-Primetime)

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Pensionsberechnungsprogramm 

Nach heutiger gesetzlicher Lage kann Ihre genaue voraussichtliche Pensionslücke (Differenz zwischen Letztgehalt und Erstpension) errechnet werden - es werden alle persönlichen Fakten eingerechnet und auch eventuelle betriebliche Pensionsmodelle werden berücksichtigt

Diese Prognose ist nur im Einzelgespräch möglich, da bei einer Selbstbedienung im Internet zu viele Berechnungsfehler auftreten würden - bitte vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrem Betreuer

Neues Pensionskonto kann aber noch nicht berechnet werden!

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Pensionsvorsorge

Wir gehen davon aus, dass die private Vorsorge auf soliden Beinen stehen sollte und auf alle Fälle sicherer wie die staatliche Pension sein muss. Daher:

bulletempfehlen wir eine konservative, sichere Veranlagung in Form einer Pensionsversicherung mit oder ohne Ablebensschutz (Fonds, Aktien, Fondsgebundene LV usw. sollten Sie nur zusätzlich kaufen - oder wenn Sie noch sehr viel Zeit haben, um eventuelle Verluste ausgleichen zu können)
bulletvermitteln wir ausschließlich Verträge über die Österreichische Beamtenversicherung - ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit 
bulletSie haben Anspruch auf über 95% der Gewinne im Gegensatz zu Aktiengesellschaften, wo zuerst die Aktionäre gewinnberechtigt sind und dann erst die Kunden,
bulletaußerdem wird weitgehend auf öffentliche (teure) Werbung verzichtet (Mundpropaganda ist die beste Werbung und GRATIS!), 
bullet der Verwaltungsapparat ist auf das Notwendigste beschränkt..... u.s.w.

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Möglichkeiten

Die Vorsorge kann auf jeden individuellen Wunsch angepasst werden, bzw. die Leistung am Vertragsende auf Ihren persönlichen Lebensplan abgestimmt werden - Sie können Ihren Beitrag einmalig (Einmalerlag), monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich zahlen:

bulletJeder Beitrag ist möglich
bulletJede Laufzeit ist möglich
bulletWahlmöglichkeit zwischen Abfertigung oder lebenslanger Zusatzpension
bulletJeder Bezugsberechtigte kann bestimmt werden (Änderung "wöchentlich" formlos möglich)
bulletBei Ableben in der Ansparphase: das gesamte Kapital inklusive Gewinnbeteiligung wird an den (die) Bezugsberechtigten ausbezahlt
bulletBei Ableben in der Rentenphase (wenn man sich für die Rentenzahlung entschieden hat), kann man eine freiwählbare Mindestlaufzeit (maximal 20 Jahre) bestimmen, in der die Rente in voller Höhe an die Hinterbliebenen weiterbezahlt wird, oder das nicht verbrauchte Kapital wird einmalig ausbezahlt
bulletBeitrag kann jeder Zeit angepasst werden (kleiner aber auch größer)
Beitrag kann vorübergehend ausgesetzt werden (z.B.: Karenzzeit)
Beitrag kann auf Dauer ausgesetzt werden (das angesparte Kapital wird bis Laufzeitende weiterverzinst)
Aber man kann sich auch das Kapital ausbezahlen lassen (Im Notfall wichtig auf das Kapital zurückgreifen zu können!) 
bulletAuf Wunsch inklusive Ablebensversicherung ab dem 1. Tag!!!!!!
bulletNEU - staatlich geförderte Vorsorge - ÖBV-Primetime

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Stand: 11. Oktober 2011