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Stand vom
26.5.09














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Das Staatliche Pensionssystem funktioniert
vereinfacht erklärt:
 | indem alle Aktiven Pensionsbeiträge einzahlen, |
 | der Staat kräftig mitfinanziert, |
 | und diese Beiträge sofort an die Pensionisten weiterbezahlt
werden.
Das heißt, es wird nicht veranlagt oder investiert.
Es wird auch Umlagesystem
genannt. |

Welche Probleme jetzt
schon auftreten
 | Dieses System kann aber nur so lange funktionieren
 | solange sich
die Bevölkerungsstruktur nicht gravierend ändert
(spätestens im Jahr 2030 werden gleich viele Pensionisten wie
"Aktive" sein!) und |
 | was
nicht so selbstverständlich ist, unser Staat
kräftig mitzahlt. Immerhin sind die staatlichen Ausgaben
für dieses System mit ca. 400 Millionen Euro der größte Teil des
Nettodefizits.
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 | Um diese Belastung so gering wie möglich zu halten, lässt sich
so mancher Finanzminister etwas einfallen. In letzter Zeit wurde
schon praktiziert, die Pensionen weniger als die aktiven Gehälter
bzw. weniger als die Inflation anzupassen (oder durch
Einmalzahlungen werden die Auswirkungen auf folgende Anpassungen
vermieden!!!!).
2002: 0,5% Erhöhung + Wertausgleich von 1,5% einmalig (auf 14
Teilbeträgen) bis zu einer Gesamtpensionshöhe von 1900.- Euro
Bei 1%
weniger anpassen erspart sich der Staat 180
Millionen Euro im 1. Jahr aber auf die durchschnittliche Dauer der
Pensionen 1,64 Milliarden Euro!!!
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 | Das bedeutet aber auch, dass nicht nur die Höhe der Erstpension
wichtig sein wird, sondern auch was aus der Kaufkraft der Pension
wird. Wenn zum Beispiel regelmäßig um 2% weniger angepasst wird,
verringert sich die Kaufkraft der Pension dramatisch.
 | Nach 5 Jahren
ist sie nur noch 90,6% der Erstpension wert, |
 | nach 10 Jahren noch
82,8%, |
 | nach 15 Jahren nur noch 74,5% und |
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Ländervergleiche in
Zeiten der EU
Bemessungszeitraum für die Pension (derzeit)
| Griechenland |
5 Jahre |
| Spanien |
8 Jahre |
| Finnland |
10 Jahre |
| Portugal |
10 Jahre |
| Österreich |
15/18 Jahre - schrittweise
auf 40 Jahre |
| Norwegen |
20 Jahre |
| Frankreich |
25 Jahre |
| Belgien |
Lebensdurchschnitt |
| Deutschland |
Lebensdurchschnitt |
| Großbritannien |
Lebensdurchschnitt |
| Italien |
Lebensdurchschnitt |
| Luxemburg |
Lebensdurchschnitt |
| Schweden |
Lebensdurchschnitt |
| Schweiz |
Lebensdurchschnitt |
Quelle: Europäisches Zentrum für
Wohlfahrtspolitik und Sozialforschung

Pensionsalter
Österreich:
Pensionsalter Männer 65
Frauen 60 (noch)
Frühpensionsmalus (Abschlag für jedes Jahr vor dem gesetzlichen
Pensionsalter): 4,2%
Schweden:
Pensionsalter Männer und Frauen 66
Frühpensionsmalus pro Jahr 7,2%
 | Abfertigung bei Übertritt in
den Ruhestand ist international einzigartig |
 | Öffentliche Pensionsaufwendungen sind mit 14,8% des BIP
an der Weltspitze |
 | International ist Österreich Schlusslicht
bei der Eigenvorsorge |
Es ist anzunehmen, dass in Zukunft innerhalb der EU alle Systeme
angeglichen werden. Da das österreichische System das bei weitem
freundlichste ist, kann man sich vorstellen in welche Richtung sich
dieses gemeinsame Pensionssystem entwickeln wird.

Höchstpension ASVG -
erreichen nur 0,8% der ArbeitnehmerInnen!!! und in Zukunft fast
unerreichbar (siehe
neue Fakten)
 | Höchstbeitragsgrundlage 3360
Euro brutto
(verdient man über der Höchstbeitragsgrundlage, so zahlt man "nur" von diesem
Betrag) |
 | Höchstbemessungsgrundlage 2956
Euro brutto
(errechnet wird die Pension aber höchstens von diesem Betrag) |
 | Höchstpension erreicht man wenn:
 | die besten 15 Jahre über der
Höchstbeitragsgrundlage waren und |
 | 40 Versicherungsjahre hat und |
 | das gesetzliches Pensionsalter erreicht
hat: |
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Stand 2003

Faustformel
für die Pensionsprognose
Je länger man gearbeitet hat, desto höher wird die Rente sein :
| nach
25
Jahren |
40,5%
des
Letztgehaltes |
| nach
30
Jahren |
49,5%
des
Letztgehaltes |
| nach
35
Jahren |
54%
des
Letztgehaltes |
| nach
40
Jahren |
63%
des
Letztgehaltes |
Die Angaben sind ungefähre Werte und beziehen sich auf das gültige Pensionssystem. Diesen
Einkommensverlust nennt man auch Pensionslücke. Wie sich in
Zukunft das System ändern wird, kann jeder selbst prognostizieren.
Wenn Sie diese Zukunftsvisionen nicht tatenlos
akzeptieren wollen, nehmen Sie zu Ihrem - Berater
Kontakt auf und erarbeiten gemeinsam eine für Sie optimale Lösung für Ihre
Zukunft. Erstinformation auch unter Problemlösung
bzw. auch bei der neuen staatlich
geförderten Vorsorge (ÖBV-Primetime)

Pensionsberechnungsprogramm
Nach heutiger gesetzlicher Lage kann Ihre genaue
voraussichtliche Pensionslücke (Differenz
zwischen Letztgehalt und Erstpension) errechnet werden - es werden alle
persönlichen Fakten eingerechnet und auch eventuelle
betriebliche Pensionsmodelle werden berücksichtigt!
Diese Prognose ist nur im Einzelgespräch möglich, da
bei einer Selbstbedienung im Internet zu viele Berechnungsfehler auftreten würden - bitte
vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrem Betreuer.
Neues Pensionskonto
kann aber noch nicht berechnet werden!

Pensionsvorsorge
Wir gehen davon aus, dass die private Vorsorge auf soliden Beinen stehen
sollte und auf alle Fälle sicherer wie die staatliche Pension sein muss. Daher:
 | empfehlen wir eine konservative, sichere
Veranlagung in Form einer
Pensionsversicherung mit oder ohne Ablebensschutz (Fonds, Aktien,
Fondsgebundene LV usw.
sollten Sie nur zusätzlich kaufen - oder wenn Sie noch sehr viel Zeit haben, um
eventuelle Verluste ausgleichen zu können) |
 | vermitteln wir ausschließlich Verträge über die Österreichische
Beamtenversicherung
- ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit
 | Sie haben Anspruch
auf über
95% der Gewinne im Gegensatz zu
Aktiengesellschaften, wo zuerst die Aktionäre gewinnberechtigt sind und
dann erst die Kunden, |
 | außerdem wird weitgehend auf öffentliche (teure)
Werbung verzichtet (Mundpropaganda ist die beste
Werbung und GRATIS!), |
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der Verwaltungsapparat ist auf das Notwendigste beschränkt..... u.s.w. |
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Möglichkeiten
Die Vorsorge kann auf jeden individuellen Wunsch angepasst werden, bzw. die
Leistung am Vertragsende auf Ihren persönlichen Lebensplan
abgestimmt werden - Sie können Ihren Beitrag einmalig
(Einmalerlag), monatlich, vierteljährlich,
halbjährlich oder jährlich zahlen:
 | Jeder Beitrag ist möglich |
 | Jede Laufzeit ist möglich |
 | Wahlmöglichkeit zwischen Abfertigung oder lebenslanger Zusatzpension |
 | Jeder Bezugsberechtigte
kann bestimmt
werden (Änderung "wöchentlich" formlos möglich) |
 | Bei Ableben in der
Ansparphase: das gesamte Kapital inklusive
Gewinnbeteiligung wird an den (die) Bezugsberechtigten ausbezahlt |
 | Bei Ableben in der Rentenphase (wenn man sich für die Rentenzahlung
entschieden hat), kann man eine
freiwählbare Mindestlaufzeit (maximal 20 Jahre) bestimmen, in der die Rente in voller Höhe
an die Hinterbliebenen weiterbezahlt wird,
oder das nicht verbrauchte Kapital wird
einmalig ausbezahlt |
 | Beitrag kann jeder Zeit
angepasst werden
(kleiner aber auch größer)
Beitrag kann
vorübergehend
ausgesetzt werden (z.B.: Karenzzeit)
Beitrag kann auf Dauer ausgesetzt werden (das
angesparte Kapital wird bis Laufzeitende weiterverzinst)
Aber
man
kann
sich
auch
das
Kapital ausbezahlen
lassen
(Im Notfall wichtig auf das Kapital zurückgreifen zu können!) |
 | Auf Wunsch inklusive Ablebensversicherung
ab dem 1. Tag!!!!!! |
 | NEU - staatlich geförderte Vorsorge - ÖBV-Primetime |

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