Alte Fakten                                                     Stand vom 26.5.09     


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26.5.09

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Das Staatliche Pensionssystem funktioniert vereinfacht erklärt:

indem alle Aktiven Pensionsbeiträge einzahlen,
der Staat kräftig mitfinanziert,
und diese Beiträge sofort an die Pensionisten weiterbezahlt werden.
Das heißt, es wird nicht veranlagt oder investiert.
Es wird auch Umlagesystem genannt.

Welche Probleme jetzt schon auftreten

Dieses System kann aber nur so lange funktionieren
solange sich die Bevölkerungsstruktur nicht gravierend ändert (spätestens im Jahr 2030 werden gleich viele Pensionisten wie "Aktive" sein!) und 
was nicht so selbstverständlich ist, unser Staat kräftig mitzahlt. Immerhin sind die staatlichen Ausgaben für dieses System mit ca. 400 Millionen Euro der größte Teil des Nettodefizits.
Um diese Belastung so gering wie möglich zu halten, lässt sich so mancher Finanzminister etwas einfallen. In letzter Zeit wurde schon praktiziert, die Pensionen weniger als die aktiven Gehälter bzw. weniger als die Inflation anzupassen (oder durch Einmalzahlungen werden die  Auswirkungen auf folgende Anpassungen vermieden!!!!)
2002: 0,5% Erhöhung + Wertausgleich von 1,5% einmalig (auf 14 Teilbeträgen) bis zu einer Gesamtpensionshöhe von 1900.- Euro

Bei 1% weniger anpassen erspart sich der Staat 180 Millionen Euro im 1. Jahr aber auf die durchschnittliche Dauer der Pensionen 1,64 Milliarden Euro!!!
Das bedeutet aber auch, dass nicht nur die Höhe der Erstpension wichtig sein wird, sondern auch was aus der Kaufkraft der Pension wird. Wenn zum Beispiel regelmäßig um 2% weniger angepasst wird, verringert sich die Kaufkraft der Pension dramatisch. 
Nach 5 Jahren ist sie nur noch 90,6% der Erstpension wert, 
nach 10 Jahren noch 82,8%, 
nach 15 Jahren nur noch 74,5% und
nach 20 Jahren ist nur mehr 67,6% der Kaufkraft über!!!

 

Ländervergleiche in Zeiten der EU

Bemessungszeitraum für die Pension (derzeit)

Griechenland 5 Jahre
Spanien 8 Jahre
Finnland 10 Jahre
Portugal 10 Jahre
Österreich 15/18 Jahre - schrittweise auf 40 Jahre
Norwegen 20 Jahre
Frankreich 25 Jahre
Belgien Lebensdurchschnitt
Deutschland Lebensdurchschnitt
Großbritannien Lebensdurchschnitt
Italien Lebensdurchschnitt
Luxemburg Lebensdurchschnitt
Schweden Lebensdurchschnitt
Schweiz Lebensdurchschnitt

Quelle: Europäisches Zentrum für Wohlfahrtspolitik und Sozialforschung

Pensionsalter

Österreich:
Pensionsalter Männer 65
                     Frauen 60 (noch)
Frühpensionsmalus (Abschlag für jedes Jahr vor dem gesetzlichen Pensionsalter): 4,2% 

Schweden:
Pensionsalter Männer und Frauen 66
Frühpensionsmalus pro Jahr 7,2%

Abfertigung bei Übertritt in den Ruhestand ist international einzigartig
Öffentliche Pensionsaufwendungen sind mit 14,8% des BIP an der Weltspitze
International ist Österreich Schlusslicht bei der Eigenvorsorge

Es ist anzunehmen, dass in Zukunft innerhalb der EU alle Systeme angeglichen werden. Da das österreichische System das bei weitem freundlichste ist, kann man sich vorstellen in welche Richtung sich dieses gemeinsame Pensionssystem entwickeln wird.

Höchstpension ASVG - 

erreichen nur 0,8% der ArbeitnehmerInnen!!! und in Zukunft fast unerreichbar (siehe neue Fakten)

Höchstbeitragsgrundlage 3360 Euro  brutto
(verdient man über der Höchstbeitragsgrundlage, so zahlt man "nur" von diesem Betrag)
Höchstbemessungsgrundlage 2956 Euro brutto
(errechnet wird die Pension aber höchstens von diesem Betrag)
Höchstpension erreicht man wenn:
die besten 15 Jahre über der Höchstbeitragsgrundlage waren und
40 Versicherungsjahre hat und
das gesetzliches Pensionsalter erreicht hat:

2.410.-Euro Brutto!!!

Stand 2003

Faustformel für die Pensionsprognose

Je länger man gearbeitet hat, desto höher wird die Rente sein :

nach 25 Jahren 40,5% des Letztgehaltes
nach 30 Jahren 49,5% des Letztgehaltes
nach 35 Jahren   54%  des Letztgehaltes
nach 40 Jahren   63%  des Letztgehaltes

Die Angaben sind ungefähre Werte und beziehen sich auf das gültige Pensionssystem. Diesen Einkommensverlust nennt man auch Pensionslücke. Wie sich in Zukunft das System ändern wird, kann jeder selbst prognostizieren.

Wenn Sie diese Zukunftsvisionen nicht tatenlos akzeptieren wollen, nehmen Sie zu Ihrem - Berater Kontakt auf und erarbeiten gemeinsam eine für Sie optimale Lösung für Ihre Zukunft. Erstinformation auch unter Problemlösung bzw. auch bei der neuen staatlich geförderten Vorsorge (ÖBV-Primetime)

Pensionsberechnungsprogramm 

Nach heutiger gesetzlicher Lage kann Ihre genaue voraussichtliche Pensionslücke (Differenz zwischen Letztgehalt und Erstpension) errechnet werden - es werden alle persönlichen Fakten eingerechnet und auch eventuelle betriebliche Pensionsmodelle werden berücksichtigt

Diese Prognose ist nur im Einzelgespräch möglich, da bei einer Selbstbedienung im Internet zu viele Berechnungsfehler auftreten würden - bitte vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrem Betreuer

Neues Pensionskonto kann aber noch nicht berechnet werden!

Pensionsvorsorge

Wir gehen davon aus, dass die private Vorsorge auf soliden Beinen stehen sollte und auf alle Fälle sicherer wie die staatliche Pension sein muss. Daher:

empfehlen wir eine konservative, sichere Veranlagung in Form einer Pensionsversicherung mit oder ohne Ablebensschutz (Fonds, Aktien, Fondsgebundene LV usw. sollten Sie nur zusätzlich kaufen - oder wenn Sie noch sehr viel Zeit haben, um eventuelle Verluste ausgleichen zu können)
vermitteln wir ausschließlich Verträge über die Österreichische Beamtenversicherung - ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit 
Sie haben Anspruch auf über 95% der Gewinne im Gegensatz zu Aktiengesellschaften, wo zuerst die Aktionäre gewinnberechtigt sind und dann erst die Kunden,
außerdem wird weitgehend auf öffentliche (teure) Werbung verzichtet (Mundpropaganda ist die beste Werbung und GRATIS!), 
der Verwaltungsapparat ist auf das Notwendigste beschränkt..... u.s.w.

Möglichkeiten

Die Vorsorge kann auf jeden individuellen Wunsch angepasst werden, bzw. die Leistung am Vertragsende auf Ihren persönlichen Lebensplan abgestimmt werden - Sie können Ihren Beitrag einmalig (Einmalerlag), monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich zahlen:

Jeder Beitrag ist möglich
Jede Laufzeit ist möglich
Wahlmöglichkeit zwischen Abfertigung oder lebenslanger Zusatzpension
Jeder Bezugsberechtigte kann bestimmt werden (Änderung "wöchentlich" formlos möglich)
Bei Ableben in der Ansparphase: das gesamte Kapital inklusive Gewinnbeteiligung wird an den (die) Bezugsberechtigten ausbezahlt
Bei Ableben in der Rentenphase (wenn man sich für die Rentenzahlung entschieden hat), kann man eine freiwählbare Mindestlaufzeit (maximal 20 Jahre) bestimmen, in der die Rente in voller Höhe an die Hinterbliebenen weiterbezahlt wird, oder das nicht verbrauchte Kapital wird einmalig ausbezahlt
Beitrag kann jeder Zeit angepasst werden (kleiner aber auch größer)
Beitrag kann vorübergehend ausgesetzt werden (z.B.: Karenzzeit)
Beitrag kann auf Dauer ausgesetzt werden (das angesparte Kapital wird bis Laufzeitende weiterverzinst)
Aber man kann sich auch das Kapital ausbezahlen lassen (Im Notfall wichtig auf das Kapital zurückgreifen zu können!) 
Auf Wunsch inklusive Ablebensversicherung ab dem 1. Tag!!!!!!
NEU - staatlich geförderte Vorsorge - ÖBV-Primetime

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Stand: 28. September 2007