Vorsorgeleitfaden                                                     Stand vom 12.10.09     


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12.10.09

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Bei der Fülle an unterschiedlichen Vorsorgemöglichkeiten wollen wir mit dieser Hilfe bei der Entscheidung für den (oder die) richtigen Tarife bieten.

1. Frage: 

Soll die Vorsorge einen Ablebensversicherungsschutz beinhalten oder nicht???

Finanzieller Schutz für Familie (Zukunft von Kindern.....)
Kreditbesicherung
Begräbniskosten..........

Vergleich von Varianten mit und ohne Versicherung

 

                        

2. Frage: 

Soll die Vorsorge eine Mindestverzinsung bieten (2,25 % + Gewinnbeteiligung) oder wollen Sie die Chancen der weltweiten Wertpapiermärkte nützen?

Fondgebundene Lebensversicherung mit schwankender Wertentwicklung

Versicherungsschutz zwischen 10 % und 200 % der Gesamteinzahlung wählbar (bei Einmalerlägen 100 - 200 %)
Veranlagung kann aus 12 Fonds (Fonds, Dachfonds, Indexzertifikate) ausgewählt werden - auch ein individuelles Mix daraus ist möglich
Veranlagung bis zu 12 mal/Jahr kostenlos veränderbar - bringt nur etwas, wenn man weiß was man tut......... bzw. wenn man erworbene Gewinne vor der geplanten Auszahlung sichern möchte

Mindestverzinsung von 2,25 % + Gewinnbeteiligung

Rentenversicherung mit oder ohne Ablebensversicherung - siehe Grafik oben
Er- und Ablebensversicherung
Einmalerlag mit oder ohne Ablebensversicherung
Versicherungssparen

Staatlich geförderte Varianten - Zusammenfassung der staatlichen Förderungen

Zukunftsicherung - nur möglich wenn Ihr Dienstgeber diese Variante befürwortet!!! 25.- Euro werden vor der Versteuerung veranlagt - daher ergibt sich eine staatliche Förderung zwischen 36,5% und 50 % (persönliche Steuerbelastung) - klassische Variante mit Mindestverzinsung von 2,25 % + Gewinn
Primetime - staatlich geförderte Pensionsvorsorge (8,5 bis 13,5 % der eingezahlten Prämie kommen zur Veranlagung dazu) Veranlagung ohne Risiko (Kapitalgarantie auf einbezahlte Beiträge + Prämie):
zu 60 % klassisch mit Mindestverzinsung (bei vergleichbaren Bankprodukten nicht geregelt!!!) und 
40 % werden in einen österreichischen Aktienfond investiert (Ringturm Vorsorgeaktienfond)
Pensionsversicherung mit oder ohne Ablebensschutz können im Rahmen der Sonderausgaben bei der Arbeitnehmerveranlagung (oder Einkommenssteuerausgleich) geltend gemacht werden (bis 2920.-/Jahr - davon 1/4 minus 60.-) bis zu einem Jahreseinkommen von 36.400.- voll - bis 50.900.- mit Einschleifregelung und ab einem Jahreseinkommen von 50.900.- nicht mehr möglich

Zusammenfassung der Varianten

  klassische Vorsorge Fondgebundene LV staatlich geförderte ÖBV - Primetime Zukunft-
sicherung §3
Pensionskasse
wer darf.........
abschließen
jeder von 0 - 75 jeder von 15 - 75 jeder von 0 - 55 wenn Dienstgeber zustimmt von 18 - 60 wenn vom Dienstgeber angeboten
staatliche Förderung Sonderausgaben nein 8,5 - 13,5 % Prämie
2009: 9,5% 
das sind bis zu 210,35 Euro vom Finanzminister
36,5 - 50% Beitrags-
ersparnis
möglich
Versicherungs-
Steuer
4 % 4 % 0 % 4 % 2,5 %
Beitrag ab 20.- monatlich - ab 50.- monatlich - individuell 2009: 20.- bis 184.- monatlich 
höchstens 2.214,22 Euro
Fix 25.- vom Bruttolohn (15,87 bis 12,50 netto) 0 bis 100 % des Dienstgeber=
beitrages
Laufzeit individuell individuell mind. 10 Jahre 
bis max. 65 Lebensjahr
mind. 10 Jahre 
(5 Jahre vor Pension) bis Dienstverhältnis beendet (außer ÖBB u. Bundesbeamte)
Endalter 65 und/oder bis Dienstverhältnis endet
Versicherungsschutz möglich 10 - 200 % der Gesamt-
einzahlung
nein möglich nein
Garantiesummen/
-verzinsung
ja - 
mind. 2,25 %
nein ja + staatliche Prämie ja - mind. 2,25% ja / nein
Kapitalablöse möglich ja ja ja ja nein
Steuer Gesamtablöse steuerfrei
Rente wird steuerpflichtig wenn Kapital "verbraucht" ist
Gesamtablöse steuerfrei
Rente wird steuerpflichtig wenn Kapital "verbraucht" ist
Rentenauszahlung lebenslänglich steuerfrei
bei Gesamtablöse Gewinne KEST-pflichtig und halbe Prämie zurück
Gesamtablöse steuerfrei
Rente wird steuerpflichtig wenn Kapital "verbraucht" ist
Rente aus Dienstgeber-
beiträgen ist EKSt-pflichtig
Rente aus DN-Beiträgen zu 75% steuerfrei 
Bezugsrecht in der Ansparphase individuell individuell individuell individuell Witwen- (30 %) und Waisenpension (10 %)
Bezugsrecht in der Rentenphase individuell individuell Witwen- und Waisenpension 
0 bis 100 % - mit Zusatzklausel individuell
individuell Witwen- (30 %) und Waisenpension (10 %)

3. Frage

Kennen Sie das echte Bausparen?

Eine Vorsorgevariante der anderen Art - anpassungsfähig fürs ganze Leben - 

entweder Sie reduzieren die Finanzierungskosten Ihres Projektes enorm oder 
Sie haben Kapital für Ihre Pension zur Verfügung oder
Sie entnehmen sich schrittweise flexibel Ihr Kapital, wenn Sie es brauchen................

4. Frage

Haben Sie schon in irgendeiner Form vorgesorgt?

JA - dann ergänzen Sie Ihre Vorsorge mit den noch nicht genützten oder fehlenden Varianten - auch wegen der veränderten Pensionsaussichten!
Warum auf die Zukunftsicherung verzichten, weil man schon eine Vorsorge hat? 
Warum auf die Primetime verzichten, weil man schon eine Pensionsversicherung hat?.................
NEIN - dann vereinbaren Sie einen Termin mit uns, um den optimalen Mix für Sie zu erarbeiten! Es gibt keine Lösung für alle - sondern Ihre persönliche Kombination von Bedürfnissen:
Versicherungsschutz in der richtigen Höhe
Kombination mit Finanzierung eines Eigenheimes möglich!!!
Monatsbeitrag in der richtigen Höhe - und/oder möglicher Einmalerlag
Abdeckung der zu erwartenden Pensionslücke 
Veranlagung klassisch oder fondsgebunden (oder beides)
Ausnützung der verschiedenen staatlichen Förderungen
 
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Stand: 19. Oktober 2009