Zukunftsicherung                                                     Stand vom 24.10.09     


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24.10.09

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Zukunftsicherung staatliche Förderung

gem. §3 Abs.1, Zi.15a EstG 1988  gibt es die Möglichkeit über den Arbeitgeber eine Vorsorge ab zu schließen, bei der die zu zahlende Prämie nicht lohnsteuerpflichtig ist!!! 

Um in den Genuss dieses einmaligen Vorteiles zu kommen - ist die Zustimmung des Dienstgebers Voraussetzung!

25.- Euro / Monat (vom Gesetzgeber begrenzt) werden von Bruttogehalt direkt veranlagt
der tatsächliche Aufwand ist je nach Steuerklasse nur 12,50 bis 15,87 Euro - den Rest zahlt Monat für Monat der Finanzminister!!!!
Die Auszahlung am Ende der Laufzeit ist STEUERFREI

Die Prämie wird in eine Er- und Ablebensversicherung (flexible Laufzeit ab 10 Jahre außer kurz vor Pensionierung) 
oder in eine
Pensionsvorsorge (nur bis Pensionsantritt möglich) investiert.

Steuerklassen ab 2009

Jahresbruttoeinkommen

Spitzensteuersatz
  bis 11.000.-      0 %
Gehaltsteile von 11.001.- bis 25.000.-   36,5 %
Gehaltsteile von 25.001.-  bis 60.000.-   43,21 %
Gehaltsteile ab 60.001.-    50 %

Bei Bezugsumwandlung (Arbeitnehmer verzichtet auf einen Teil des Gehaltes zu Gunsten der Zukunftsicherung) muss man den Spitzensteuersatz des zu versteuernden Jahresgehaltes berücksichtigen (Bruttogehalt)

Steuerersparnis ab 2009

Vertragslaufzeit Steuerersparnis
Spitzensteuerbelastung 36,5% Spitzensteuerbelastung 43,21% Spitzensteuerbelastung 50%
10 Jahre 1.095.- Euro 1.296.- Euro 1.500.- Euro
15 Jahre 1.643.- Euro 1.944.- Euro 2.250.- Euro
20 Jahre 2.190.- Euro 2.593.- Euro 3.000.- Euro
25 Jahre 2.738.- Euro 3.241.- Euro 3.750.- Euro
30 Jahre 3.285.- Euro 3.889.- Euro 4.500.- Euro

 

Für Dienstgeber gibt es zwei Möglichkeiten

für die Nützung des §3 Abs.1, Zi.15a EstG 1988:

1., Zusätzliches Gehalt

es entfallen zusätzlich die Beiträge zur Sozialversicherung!!!

Vergleich einer Lohnerhöhung von zusätzlich 300.- Euro Jahresgehalt ohne und mit Zukunftsicherung 

  ohne Zukunftsicherung  mit Zukunftsicherung 
Lohnnebenkosten für Arbeitgeber 87,84 Euro Keine
Gesamtaufwand für Arbeitgeber 387,84 Euro 300.- Euro
 
Sozialversicherung und Lohnsteuer (43,21 %) für Dienstnehmer 161,26 Euro Keine
Nettogehaltserhöhung für Dienstnehmer 138,74 Euro 300.- Euro

Diese Möglichkeit einer Gehaltserhöhung besteht nur außerhalb des Kollektivvertrages bzw. auch außerhalb der verhandelten Ist- Lohnerhöhung! 
Z.B.: als Sondergehalt für alle MitarbeiterInnen, oder alle MitarbeiterInnen, die schon 3 Jahre beim Unternehmen sind......

oder 2., Bezugsumwandlung des Gehaltes - 

Wenn der Arbeitgeber keine zusätzlichen Aufwendungen tätigen will oder kann, gibt es die Möglichkeit der 

Bezugsumwandlung des Gehaltes (Dienstnehmer verzichtet zu Gunsten der Zukunftsicherung auf 25.- Euro des zu versteuernden Gehaltes - Bruttogehalt minus Sozialversicherung). Für den Dienstgeber entfällt auf diesen Gehaltsbestandteil die Kommunalsteuer und die Beiträge zum Familienlastenausgleichsfonds (insgesamt ca. 8%)
"Gehaltsverzicht" hätte sehr negative Folgen für Arbeitnehmer - diese Variante wird zum Teil von Mitbewerbern angeboten (Gehaltsanpassungen, Pension und Abfertigung werden vom geringeren Gehalt berechnet!!!)

Diese Vereinbarung mit der (Bezugsumwandlung) wurde bereits mit Hunderten Großbetrieben (Ministerien) getroffen - z.B:

Österreichische Bundesbahnen (auch pensionierte ÖBB-Beamte)
AMS - Arbeitsmarktservice
BIG
alle Bundesministerien
Mobilkom
VAE - Sozialversicherung der österr. Eisenbahnen
Wellcon Gesellschaft für Präventiv und Arbeitsmedizin GmbH
Gemeinde Wien (und viele andere Gemeinden)
Wiener Linien
E-Werke
und zahlreiche Klein- und Mittelbetriebe...................

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Stand: 19. Oktober 2009